Newsletter Dezember 2016

Liebe Leserin, lieber Leser!

Gerade noch rechtzeitig am Ende dieses Jahres dürfen wir Sie mit einer weiteren ausgabe unseres Newsletters hoffentlich erfreuen.

 

VMSÖ-Jahrestagung und Vollversammlung 2016

Die Vorträge dieser Tagung – inklusive jener der Gewinner des Holeczke-Preises, Hr. Ass.-Prof. Dr. Rüdiger Schernthaner, sowie des Young Invstigator Awards, Hr. Dr. Sebastian Tschauner, sind auf der VMSÖ-Webseite für Mitglieder und registrierte Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Tagung abrufbar. Für die Übermittlung der dafür nötigen Zugangsdaten senden Sie bitte eine E-Mail an den Webmaster des VMSÖ, Hrn. Bach, unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! . Sie sollten die Daten binnen weniger Stunden erhalten.

Was die VMSÖ-Vollversamlung betrifft, gibt es ein Minus von 3867,14 Euro in der finanziellen Gesamtgebarung des VMSÖ zu berichten, welches hauptsächlich auf verminderte Einnahmen bei der Jahrestagung und bei den Kursen zurückzuführen ist. Dem gegenüber stehen nach wie vor bei Weitem ausreichende Rücklagen, sowie Einnahmen an Mitgliedsbeiträgen als wesentlichem Standbein. Hier bemüht sich unser Sekretariat freundlichst, aber mit Nachdruck um eine möglichst aktuelle Mitgliederverwaltung. Die laufende Aktualisierung und Bereinigung unserer Mitgliederdatenbank und ein noch systematischere Einforderung der Mitgliedsbeiträge hat glücklicherweise nicht verhindert, dass die Zahl unserer Mitglieder seit der letzten Jahreshauptversammlung leicht gestiegen ist. Mit knapp 300 Mitgliedern steht der VMSÖ als medizinisch-wisssenschaftliche Fachgesellschaft eines kleinen Landes weiterhin im Vergleich auch zu internationalen Fachgesellschaften und Strahlenschuztzverbänden sehr gut, manche sagen auch beneidenswert da.

In diesem Sinne begrüßen wir unsere neuen Mitglieder:
Dr. Ahmadzadehfar Hossein (Wien), Dr. Bardach Constanze (Wien), Univ.-Prof. Dr. Dörr Wolfgang (Wien), Dr. Gautsch Kurt (Innsbruck), Gordon Katharina (Salzburg), PD Dr. Mc Coy Mark (Salzburg), Dr. Santler Barbara (Kufstein), Ass. Prof. Dr. Schernthaner Rüdiger (Wien), sowie Mag. Vizvari Fruzsina (Wien).

Bemerkenswertes aus der Fachliteratur:

Wismut-Abschirmung der Brust bei der CT ohne Einfluss auf DNA-Schäden

Cheezum MK, et al., Radiology 2016;281(1):62-71.
Bisher, allerdings nur an anatomischen Phantomen durchgeführte Studien haben durch die Wismut-Abschirmungen eine Reduktion der Mamma-Dosis um 30 % bis 60 % nachgewiesen (z.B.: Wang J, et al., Med Phys. 2011; Einstein AJ, et al., J Nucl Cardiol. 2012; Servaes S, Zhu X, Pediatr Radiol. 2013). Dabei wurde aber auch ziemlich konsistent eine mäßige Verringerung diverser Bildqualitätsparameter gezeigt.
Die in der Oktober-Ausgabe von Radiology publizierte Studie erforschte nun die Auswirkungen der CT-Coronarangiographie mittels biologischer Dosimetrie bei insgesamt 101 Frauen. Die Hälfte der Patientinnen wurde mit, die andere Hälfte ohne Abschirmung des Brustdrüsengewebes mittels wismuthältiger Kunststoffmatten untersucht. Vor und nach der jeweiligen Röntgenuntersuchung wurden den Patientinnen Blutproben entnommen. Zusätzlich untersuchte man Blutproben dieser Patientinnen, welche während der Untersuchung extrakorporal dem Sternum aufgelegt wurden, so dass die Höhe sowohl der in-vivo, als auch der ex Vivo aufgetretenen Schäden miteinander verglichen werden konnte. Als Maß für die biologischen Auswirkungen der Röntgenstrahlung wurde die Zahl der DNA-Doppelstrangbrüche mittels Immunfluoreszenz des Histons Gamma-H2AX bestimmt.
Die Ergebnisse zeigten nun, dass zwischen der Gruppe mit und jener ohne Verwendung der Wismut-Abschirmungen kein signifikanter Unterschied der Zahl an DNA-Doppel-Strangbrüchen nachweisbar war. Sehr wohl war aber über beide Vergleichsgruppen hinweg diese Zahl proportional zur Gesamtdosis der Untersuchungen respektive proportional zu den verwendeten kV und mAs. Der Median der Effektivdosis lag bei 3,4 mSv – also auf einem für die Kardio-CT durchaus niedrigem Niveau. Die dabei ermittelten Bildqualitätsparameter zeigten aber auch bei dieser Studie einen Nachteil durch die Wismut-Abschirmungen. So war mit Abschirmung das Bildrauschen um durchschnittlich 33% höher und die Zahl der Bildqualitätsbewertungen als „exzellent“ um 19% niedriger.
Angesichts dieser Ergebnisse plädieren die Autoren dafür, die Wismut-Abschirmungen wegzulassen, jedoch die Untersuchungsparameter gerade bei der Herz-CT so niedrig wie vernünftigerweise möglich zu halten, um das Potenzial für Strahlenschäden zu begrenzen.

Chronische Niedrigdosisbestrahlung verursacht ähnliche Veränderungen wie Morbus Alzheimer an einem Mausmodell

Kempf SJ, et al. Oncotarget. 2016 Sep 30. doi: 10.18632
Ein international zusammengesetztes Fotrschungskonsortium (Helmholtz-Zentrum München sowie Gruppen aus Dänemark, Japan und Italien)  bestrahlte Mäuse aus einem für Morbus Alzheimer anfälligen Mutanten-Stamm mit – aus der Sicht der AutorInnen – niedrigen Dosisrate von 1 mGy sowie mit 20 mGy täglich über 300 Tage bis zu einer Kumulativdosis von 0,3 respektive 6 Gray. Mittels Massenspektrometrie konnten verschiedene, jenen bei Morbus Alzheimer ähnliche Veränderungen des Proteinstoffwechsels im Hippocampus gezeigt werden. Dabei unterschied sich das Muster der niedrigen und der höheren Dosisapplikation signifikant, gleichsam als Fingerabdruck des jeweiligen Dosisniveaus. Die AutorInnen betonen die Relevanz und Vergleichbarkeit ihrer Erkenntnisse insbesondere hinsichtlich der Kumulation von Schädel-CT-Untersuchungen an Menschen.  Nun verursacht eine Schädel-CT durchaus Organdosen des Gehirns im zweistelligen Millisievertbereich, und bei mehreren Wiederholungsuntersuchungen innerhalb eines Jahres oder einiger weniger Jahre scheint das hier gewählte Dosisniveau durchaus vergleichbar. Es bleibt allerdings die Frage, mit welcher menschlichen Patientinnengruppe die hier verwendeten, 8 Wochen alten Mäusinnen tatsächlich vergleichbar wären. Nichts desto trotz könnte man diese Studie als Unterstützung einer zurückhaltenden CT-Indikation insbesondere bei Kindern nicht nur im Hinblick auf eine mögliche Krebsentstehung, sondern auch in Hinblick auch auf nichtkanzerogene Strahleneffekte – wie die Induktion neurodegenerativer Erkrankungen – sehen.

Umsetzung der EU-Medizinprodukteverordnung mit Licht- und Schattenseiten

U.a. nach dem Skandal um Mamma-Implantate war die EU-Kommision bestrebt, auf dem Medizinproduktesektor für mehr Sicherheit für Patientinnen und Patienten zu sorgen. Seit einem am 26.9.2012 Veröffentlichten Gesetzesvorschlag der EU-Kommission wird die „Medical Device Regulation“ im EU-Parlament und im EU-Rat diskutiert (siehe auch http://www.europarl.europa.eu/oeil/popups/ficheprocedure.do?lang=en&reference=2012/0266%28COD%29). Von manchen Stellen – z.B. vom deutschen AOK-Bundesverband, der elf regionale Kassen und 24,4 Millionen Versicherte vertritt - wird diese Novelle als halbherzig kritisiert, andererseits mehren sich auch Stimmen, welche eine Behinderung des medizinischen Fortschrittes befürchten. So fürchtet die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie eine Erhöhung der Eingangshürden für das Inverkehrbringen von Medizinprodukten, eine Verlängerung oder gar Verunmöglichung des Zulassungsprozesses für Medizinprodukte.
Bereits eine Durchführungsverordnung der EU-Kommission Nr. 920/2013 hat die Anforderungen an „Benannte Stellen“ für die Zertifizierung von Medizinprodukten drastisch erhöht. Das hat neben der Halbierung der Benannten Stellen in Europa bis heute zur Folge, dass die einzigen zwei Benannten Stellen in Österreich - PMG an der TU Graz und TÜV Austria in Wien - ihre Tätigkeit eingestellt haben. Dadurch werden Medizinprodukte potentiell teurer, was sich vor allem bei kleineren Herstellerfirmen von Medizinprodukten negativ auswirkt.
Es ist zu erwarten, dass die neue EU-Medizinprodukteverordnung im Laufe des Jahres 2017 in Kraft treten wird, wobei sie dann bereits Rechtskraft hätte – anders als im Fall eines Gesetzes, welches erst in nationales Recht umgesetzt werden müsste.
Der VMSÖ unterstützt die Bestrebungen insbesondere der Österreichischen Gesellschaft für Biomedizinische Technik (ÖGBMT - http://www.oegbmt.at) nach einer möglichst praxisgerechten Umsetzung der EU-Medizinprodukteverordnung in Österreich.

Erster Patient im Med Austron in Wiener Neustadt behandelt

Erfolgreich CE-zertifiziert durch eine „Benannte Stelle“ (konkret der mdc medical device certification GmbH, Stuttgart) wurde im Dezember 2016 das Österreichischen Ionentherapie-Zentrum (MedAustron) in Wiener Neustadt, und am 14.12.2016 wurde dort – wie wir den Mitteilungen der ÖGMP (Österreichische Gesellschaft für Medizinische Physik) entnehmen können – bereits der erste Patient bestrahlt. Damit nimmt ein Projekt den klinischen Betrieb auf, dessen Einrichtung nicht immer unumstritten war. Wir vom VMSÖ gratulieren dem Team, welches diesen Durchbruch erreicht hat und freuen uns, wenn in den nächsten Jahren der Vollbetrieb erreicht werden kann und jährlich hunderte PatientInnen von der dort erreichbaren besonders gezielten Strahlentherapie profitieren können.

Last not least:
Kommende Kurse und Veranstaltungen des VMSÖ
Auffrischungskurs für Strahlenschutzbeauftragte und Ermächtigte Ärzte: Wien, 30.03.2017
Kurs zum MR-Sicherheitsbeauftragten: Wien, 27./28.04.2017
Grundausbildung zum Strahlenschutzbeauftragen - Teil 1: Wien, 28./29.04.2017
Grundausbildung zum Strahlenschutzbeauftragen - Teil 2: Wien, 05./06.05.2017
Spezielle Ausbildung für diagnostische Anwendung v. Röntgenstrahlen (RÖDIA): Wien, 12./13.05.2017

Siehe auch Veranstaltungskalender

Abschließend möchten wir uns bei allen Leserinnen und Lesern dieses Newsletters sowie bei allen unseren Mitgliedern für ihr Interesse und Ihre Treue bedanken und wünschen Ihnen alles Gute, Gesundheit und viel Erfolg für 2017.

Herzlichst, Ihr/Ihre

OA Dr. Gerald Pärtan (Präsident des VMSÖ)
OÄ Dr. Elke Dimou (Chefredakteurin)
RT Martina Dünkelmeyer  (Schriftführerin)