Newsletter Sommer 2021

Liebe Leserin, lieber Leser!

Wir wünschen Ihnen / Euch einen schönen Sommer und freuen uns auf ein persönliches Wiedersehen im Herbst selbstverständlich bei der VMSÖ-Jahrestagung am Samstag, den 9. Oktober in Salzburg bzw. bei einem unserer Kurse oder spätestens Anfang April 2022 bei der dann hoffentlich endgültig in Präsenzform stattfindenden Strahlenschutztagung gemeinsam mit dem AK Medizin des Fachverbandes Strahlenschutz in Linz. Details am Ende dieses Newsletters.

Vorerst folgende Neuigkeiten aus der Welt des Strahlenschutzes ...

A) Update: Die kindlichen Schilddrüsen aus Fukushima

Vor 10 Jahren am 11. März 2011 erschütterte eines der stärksten jemals gemessenen Erdbeben die Küste Japans und in Folge den dadurch ausgelösten Tsunami, dessen Überflutungen über 22.000 Menschen nahezu unmittelbar töteten, kam es in drei Reaktorblöcken im Kernkraftwerk Fukushima Daiichi durch Kernschmelze zum Austritt radioaktiven Materials. 100.000-150.000 Menschen mussten vorübergehend oder dauerhaft das Gebiet verlassen. Um die gesundheitlichen Auswirkungen der Katastrophe zu erfassen, vielleicht auch um die Bevölkerung zu beruhigen oder zumindest in der Hoffnung durch eine Früherkennung von Folgeerkrankungen deren Prognose zu verbessern, wurde auf freiwilliger Basis das „Fukushima Health Management Survey (FHMS)“ etabliert.
Basierend auf den Erfahrungen nach der Freisetzung von Radiojod im Zuge des AKW-Unfalles in Tschernobyl 1986 konzentrierte sich das wissenschaftliche Interesse rasch auf die Schilddrüse aller (ca. 380.000) Bewohner Fukushimas, die zum Zeitpunkt des Unfalls 18 oder jünger waren.

Sporadische Uptake-Messungen (1080 Fälle 90. Perczentile Schilddrüsen-Dosis <16 mSv (kein Fall >100) zeigten zwar, dass die Dosen der Jugendlichen in Fukushima um 10-100-fach niedriger waren als in Tschernobyl, erste Meldungen über sonomorphologische Auffälligkeiten in > 40% der Untersuchten bis 2013 verunsicherten jedoch die Öffentlichkeit, die man eigentlich beruhigen wollte. Die „bösen Vorahnungen“ der Weltpresse (NTV 29.3.2011 Jod-131 verbreitet sich weltweit; RT 20.7.2012: Over a third of Fukushima children at risk of developing cancer) schienen sich zu bestätigen.

Im April 2021 erschien nun im J Radiat Res (https://doi.org/10.1093/jrr/rraa097) der Versuch einer ausgewogenen Zusammenfassung wie die bis zum Juni 2020 erfassten > 240 jugendlichen Schilddrüsenkarzinome einzuordnen sind. Der Autor stellte sich also der Frage, ob 10 Jahre nach dem Ereignis zwischen Screeningeffekt und Strahlenwirkung differenziert werden kann.

Für die Entwicklung eines Strahlen-induzierten Schilddrüsenkarzinoms bei Kindern wurden nach Tschernobyl sowohl 4-5 (https://doi.org/10.1097/01.hp.0000279018.93081.29) aber auch 5-10 Jahren (https://doi.org/10.2307/3579003) angegeben. Es kann also gespoilert werden, dass wir uns auch im kommenden Jahrzehnt mit dem Thema beschäftigen werden. Trotzdem fasst die genannte Publikation den gegenwärtigen Wissenstand gut zusammen und ich darf sie hier um andere rezente Veröffentlichungen erweitern, um das Thema abzurunden.

Eine dieser Publikationen (https://doi.org/10.1001/jamaoto.2018.3121) fasste die Ergebnisse der ersten beiden Runden des zweistufigen Ultraschallscreenings so zusammen:
Bei den 299.905 in der ersten Runde (2011-2013, Teilnahmerate 81,7%) gescreenten Individuen wurden 116 als suspekte definierte Befunde (Knoten > 5 mm, Zysten > 20 mm) erhoben. Bei den 271.083 Gescreenten der zweiten Runde (2014-2015, Teilnahmerate 71,0%) waren es 71 Individuen. In 149 von 152 Fällen handelte es sich um ein papilläres Schilddrüsenkarzinom. Somit errechneten sich über den Untersuchungszeitraum von 4 Jahren folgende Inzidenzraten:
15-17-Jährige: 2,9/Million; 18 – 20a: 48/Mill; 21 -22a: 6,4/Mill. Im Vergleich dazu liegen die rezentesten Angaben für spontan entdeckte Schilddrüsenkarzinome im Kindes- und Jugendalter (https://doi.org/10.1016/S2213-8587(20)30430-7) bei von 1-3/Mill pro Jahr und stiegen zwischen 1998–2002 bzw. 2008–12 in allen Ländern weltweit mit allerdings großen Unterschieden (0,4 in Uganda und Kenya; 13,4 in Weißrussland; https://doi.org/10.1016/S2213-8587(20)30401-0).

In einer weiteren Publikation (https://doi.org/10.5387/fms.2019-26) wurden bis Juni 2017 zusätzliche, im Screeningprogramm davor nicht erfasste 11 Fälle mit papillärem SD-Karzinom publiziert, die an der Fukushima Medical University behandelt wurden. Diese unterschieden sich aber hinsichtlich Alter, Wohnort zum Zeitpunkt des Geschehens, sowie Tumorgröße und Histologie nicht von denjenigen, die bis zu diesem Zeitpunkt erfassten 194 Fällen aus dem Screeningprogramm. Bemerkenswert scheint, dass nur einer dieser Fälle nicht am Screening teilgenommen hat, 10 haben am Screening zumindest einmal teilgenommen, waren aber entweder als negativ (Kat A) klassifiziert worden, oder mit oder ohne Feinnadelpunktion außerhalb des Programms in die Observanz der „normalen Krankenversorgung“ geschickt worden.

Am 1. Mai 2016 startete der dritte Durchgang und bald mehrten sich Stimmen, die die Sinnhaftigkeit eines Screenings bei absehbar niedriger Vortestwahrscheinlichkeit kritisch hinterfragten (Overdiagnosis of Thyroid Cancer: The Children in Fukushima Are in Danger https://doi.org/10.5858/arpa.2018-0586-LE).

Folgende Ergebnisse sprachen eher für einen Screeningeffekt und gegen strahleninduzierte Karzinome im Zuge des AKW Unfalles:
Die Tumorgröße der entdeckten Karzinome sank (!) (Median 10,5 v.s. 8,6 mm) im Zeitverlauf und die Altersverteilung blieb aber gleich. Im Gegensatz dazu fand sich in Tschernobyl nach kurzer Latenz eine deutliche Verschiebung hin zu jüngeren Schilddrüsenkarzinomen. Auch die histopathologischen Charakteristika (https://doi.org/10.1089/thy.2020.0308 ; hohe Rate an zentralen Lymphknotenmetastasen), sowie die gefundenen Mutationen (BRAF >> RET/PTC) (https://doi.org/10.1210/clinem/dgaa573) erinnern eher an das sporadische papilläre Schilddrüsenkarzinom Erwachsener (https://doi.org/10.18632/oncotarget.12885) als an die Strahlen-induzierten Schilddrüsenkarzinome nach Tschernobyl.

Eine 2021 online publizierte Analyse der Krebsinzidenz und Mortalität in Fukushima zwischen 2008 und 2015 zeigte seit 2008 (!) bei geringem Anstieg aller Entitäten für Schilddrüsenkarzinome keinen stärkeren Anstieg nach dem AKW-Unfall (https://doi.org/10.2188/jea.JE20200202). UNSCEAR (https://doi.org//10.1093/jrr/rrz104) fand für die ersten 4 -6 Jahre nach dem Unfall keinen Zusammenhang zwischen regionaler Aktivitätsverteilung und der Inzidenz von SD-Karzinomen.

Ob die überraschend hohe Zahl an früh entdeckten Schilddrüsenkarzinomen wirklich auf eine postulierte (https://doi.org/10.1159/000503323) mehrphasige Karzinogenese mit langem Latenzstadium zurückzuführen ist, kann vermutlich noch nicht abschließend beurteilt werden, aber die wissenschaftlichen Stimmen mehren sich, das unkritische Schilddrüsen-Screeningprogramme nach AKW Unfällen mehr Schaden als Nutzen anrichten können, wenn sie nicht auf evidenzbasierten Hypothesen basieren.
Das „EU-OPERRA, SHAMISEN” (European Project for the European Radiation Research Area, Nuclear Emergency Situations Improvement of Medical and Health Surveillance https://radiation.isglobal.org/shamisen/) spricht sich gegen systematisches und für freiwilliges Schilddrüsenscreening aus. Sicherlich sinnvoll ist der Appell, rechtzeitig für statistisch gesicherte Prävalenzdaten zu sorgen, hinterfragbar scheint aber die Empfehlung, nur palpatorisch suspekte Schilddrüsen zu schallen. Auch von der WHO (IARC: http://urn.fi/URN:ISBN:978-92-832-2465-5) wurden Empfehlungen ausgesprochen, nach AKW Unfällen ein Langzeitmonitoring nur für Hochrisikopatienten zu etablieren.
Wie problematisch sonografische Massenscreenings auch ohne vorausgegangenem AKW Unfall sein können, musste auch Korea erleben, wo dies zu einer 15-fachen Steigerung der Karzinomdetektion trotz gleichbleibender Mortalität führte (https://doi.org/10.1056/NEJMp1409841).

Zusammenfassend hält die rezente Literatur fest, dass vieles dafür spricht, dass die hohen Detektionsraten an sonomorphologischen Auffälligkeiten in der kindlichen und jugendlichen Schilddrüse aber auch die bisher identifizierten Schilddrüsenkarzinome in erster Linie einem Screening Effekt entsprechen. Zukünftige Screenings nach AKW Unfällen sollten das Hauptgewicht auf eine frühzeitige Erfassung der individuellen Organdosis legen und Screenings von Hochrisikopatienten nur auf Grund valider epidemiologischer Daten zur Prävalenz von sonomorphologischen Schilddrüsenveränderungen planen, wenn die gemessenen Organdosen ein hohes Risiko nahelegen.
Verkürzt könnte man also auch hier hinterfragen, ob Testen-Testen-Testen in jedem Fall eine sinnvolle Strategie darstellt.

Univ. Prof. Dr. Thomas Leitha

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B) „Joint Position Statement and Call for Action for Strengthening Radiation Protection of Patients Undergoing Recurrent Radiological Imaging Procedures”

der IAEA (International Atomic Energy Agency) erstellt in Zusammenarbeit mit der European Federation of Organizations for Medical Physics (EFOMP), der European Society of Radiology (ESR), Global Diagnostic Imaging, Healthcare IT and Radiation Therapy Trade Association (DITTA), Heads of European Radiological Competent Authorities (HERCA), Image Gently Alliance, International Organization for Medical Physics (IOMP), International Society of Radiology (ISR), International Society of Radiographers and Radiological Technologists (ISRRT) sowie der World Health Organization (WHO):

Dies ist ein Appell der genannten Vereinigungen jenen Kreis an PatientInnen, die aufgrund ihrer speziellen medizinischen Umstände einer häufig wiederkehrenden Anwendung bildgebender Diagnostik ausgesetzt sind, zu identifizieren und im Zuge dessen ihre kumulativen Dosiswerte konsistent und auf individueller Basis zu erfassen. Ziel ist die Anwendung diagnostischer Verfahren zu optimieren. Dies soll teils durch bessere Indikations-Algorithmen, insbesondere für Untersuchungen mit ionisierender Strahlung, erfolgen, teils durch weitere Dosisreduktionen mittels technischer Entwicklungen.

Was aus meiner persönlichen Sicht notwendig wäre ist diesen Appell vorrangig auch jenen Fachgesellschaften nahe zu bringen, die für die Erstellung und Überwachung von Nachsorgeprotokollen onkologischer PatientInnen zuständig sind.

Das ganze Statement im Anhang, ist u.a. unter https://www.iaea.org/resources/article/joint-position-statement-and-call-for-action-for-strengthening-radiation-protection-of-patients-undergoing-recurrent-radiological-imaging-procedures im Internet abrufbar.

OA Dr. Gerald Pärtan

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C) Teleradiologie: Blick über die Grenzen – Beispiel Deutschland und Schweiz

Die im April 2020 durchgeführte VMSÖ-Umfrage zum Stand der Teleradiologie in Österreich hat gezeigt, dass diese hier weit verbreitet ist und auch teilweise deutlich über jenes Maß betrieben wird, das durch die Medizinische Strahlenschutzverordnung festgelegt ist. Abgesehen von der grundsätzlichen Beschränkung auf die Traumatologie bzw. für sonstige Notfälle im Nacht- und Wochenenddienst ist in Österreich lediglich festgelegt, dass die anwendende Fachkraft, die überweisende Person und die Person, die die medizinische Exposition konkret durchführt, mittels Telekommunikation unmittelbar in Verbindung stehen müssen. Ansonsten sind mit Teleradiologie versorgte Institutionen völlig frei in der Wahl ihres teleradiologischen Partners. In der Praxis werden Untersuchungen auch in das(derzeit deutschsprachige) Ausland zur Befundung geschickt. Dort gelten allerdings wesentlich konkretere gesetzliche Rahmenbedingungen als in Österreich.

In Deutschland ist die Teleradiologie bereits im Strahlenschutzgesetz definiert, wird als genehmigungspflichtig festgelegt und erfordert die regelmäßige Einbeziehung der TeleradiologInnen in den klinischen Betrieb der von ihnen betreuten Röntgeneinrichtung, sowie auch eine in Notfällen mögliche rasche persönliche Anwesenheit. Die Strahlenschutzverordnung regelt weitere Details der Zusammenarbeit zwischen der teleradiologisch versorgten Röntgeneinrichtung und den TeleradiologInnen sowie die Qualitätssicherung der Röntgeneinrichtung.

In der Schweiz fasst ein „white paper“ der schweizerischen Gesellschaft für Radiologie (gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung der Fachleute für med. tech. Radiologie - https://www.sgr-ssr.ch/file/2020/02/SGR-SSR-White-Paper-Teleradiologie-2.0-DE.pdf ) die gesetzlichen Regelungen zur Teleradiologie zusammen und gibt konkrete Empfehlungen auch für die vertragliche Gestaltung der Zusammenarbeit zwischen TeleradiologInnen und den von ihnen versorgten Satelliteninstitutionen.
U.a. wird dort explizit festgestellt, dass der/die TeleradiologIn eine in der Schweiz gültige Berufsberechtigung aufweisen muss.

Auf den genannten Grundlagen arbeitet der VMSÖ in einer Arbeitsgruppe der Österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG) an der Formulierung entsprechender Regelungen auch in Österreich, welche an die gesetzgebenden Instanzen herangetragen werden sollen. Dies wird auch näher im Zuge der VMSÖ-Jahrestagung diskutiert.

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D) VMSÖ-Jahrestagung 2021

Tagungspräsidentin: Univ.-Prof. Mag. Dr. Alexandra Resch-Holeczke

Samstag, 9. Oktober 2021 | Salzburg Congress

Dzt. geplante Sitzungen:
09:00 – 10:30 Sitzung 1: „Frequently Asked Questions“ für Strahlenschutzbeauftragte, Ausbildungsfragen im Lichte der novellierten Medizinischen Strahlenschutzverordnung
10:30 – 11:00 Pause
11:00 – 12:00 Sitzung 2 (gemeinsam mit der ÖRG): Teleradiologie in Österreich – Stand der Dinge, Relevanz für den Strahlenschutz, Handlungsbedarf und Zukunftskonzepte
12:00 – 13:00 Round table über beide Sitzungen
13:00 Verleihung des Dr.-Franz-Holeczke-Young Investigator Award sowie der Ehrenmitgliedschaften
13:30 VMSÖ-Vollversammlung

Das Detailprogramm, Tagungsgebühren und die Anmeldung folgen auf der VMSÖ-Webseite in Kürze.

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E) Heuer noch unter 35 Jahre alt? Interessante Arbeit auf dem Feld des Medizinischen Strahlenschutzes publiziert? 
→ Für den Dr.-Franz-Holeczke-Young Investigator Award des VMSÖ (kurz: Holeczke-YIA) einreichen!

Aufgrund der wegen der Covid-Pandemie nötigen neuerlichen Verschiebung der zuletzt am 8./9.April 2021 geplanten VMSÖ-Jahrestagung kann der Holeczke-YIA 2020/2021 ebenfalls nicht bei dieser Tagung vergeben werden.

Die Einreichfrist wurde daher bis zum 31.07.2021 verlängert und die Verleihung und Präsentation findet auf am 9. Oktober 2021 in Salzburg geplanten VMSÖ-Jahrestagung statt.

Die Statuten des Holeczke-YIA finden Sie hier.

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F) Gemeinsame Strahlenschutztagung VMSÖ & AKMed des Fachverbandes Strahlenschutz

Tagungspräsident: Prim. Univ. Prof. Dr. Franz Fellner

Diese Tagung konnte aufgrund der Coronavirus-Pandemie im Oktober 2020 leider nicht durchgeführt werden und findet nun vom Freitag 1. - Samstag, 2.April 2022 im Ars Electronica-Center Linz statt.

Die Anmeldung ist ab Oktober 2021 möglich, das Detailprogramm folgt.

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G) Strahlenschutzkurse

Aufgrund des derzeitigen Ausbildungsstandards, bei dem RadiologietechnologInnen kraft ihrer gesetzlich anerkannten Ausbildung automatisch auch die Ausbildung zum/zur Strahlenschutzbeauftragten absolvieren, veranstaltet der VMSÖ derzeit keine Ausbildungskurse zum/zur Strahlenschutzbeauftragten.
Eine neue Situation wurde mit der Novelle der Medizinischen Strahlenschutzverordnung 2018 geschaffen. Seither müssen all jene Anwendenden Fachkräfte und die an den praktischen Aspekten medizinisch-radiologischer Verfahren beteiligten Personen, die seit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ihre berufliche Tätigkeit aufgenommen haben, über eine anerkannte Ausbildung in den betreffenden Anwendungen und über anwendungsspezifische Kenntnisse im Strahlenschutz verfügen. „Anerkannt“ bedeutet dabei: nach Stellung eines entsprechenden Antrags vom Gesundheitsministerium anerkannt. Diese Anerkennung ist bisher nur für RadiologietechniologInnen erfolgt. Das bedeutet, dass derzeit alle ärztlichen StrahlenanwenderInnen, die ihre berufliche Tätigkeit seit Februar 2018 begonnen haben, eine solche (im Vergleich zu Strahlenschutzbeauftragten etwas kürzere) Ausbildung absolvieren müssen, wenn nicht zwischenzeitlich ein diesbezüglicher Anerkennungsantrag seitens der zuständigen Fachgruppe erfolgt sein sollte.

Beim VMSÖ wird diese Ausbildung als Hybrid-Kurs abgehalten. Die Theorie wird als online-Vortrag angeboten, die Praktika (mit Abschlussprüfung) als Präsenzveranstaltung am Arbeitsplatz der jeweiligen StrahlenanwenderInnen.
Der VMSÖ bietet, neben dem für alle Anwendungen verpflichtenden zweistündigen Grundmodul, Ausbildungen für die Anfertigung von Röntgenaufnahmen oder für die Durchleuchtung (inklusive intraoperativer Durchleuchtung), für Interventionelle Eingriffe sowie für die Computertomographie an. Details.

Die übrigen vom VMSÖ angebotenen Kurse (Auffrischungskurs für Strahlenschutzbeauftragte und Ermächtigte Ärzte, Ausbildung zum MR – Sicherheitsbeauftragten, Refresher Kurs zur MR – Sicherheit) finden Sie hier

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H) Last not Least: Der Mitgliedsbeitrag!

Falls Sie dies nicht ohnehin längst erledigt haben, dürfen wir Sie an die Einzahlung des VMSÖ-Mitgliedsbeitrags 2021 erinnern. Dieser beträgt unverändert € 30,- für ordentliche Mitglieder und € 20,- für Ärzte in Ausbildung sowie RadiologietechnologInnen. Vielen Dank !

Bankverbindung:
Verband für medizinischen Strahlenschutz in Österrreich (VMSÖ)
p.A. Wiener Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien

IBAN: AT48 2011 1000 0040 5051
BIC: GIBAATWWXXX