Empfehlung für einheitliche Dosisangaben von Röntgenuntersuchungen

pdf Empfehlung (Dezember 2018)

Die Neufassung der Medizinischen Strahlenschutzverordnung, die mit 6. Februar 2018 in Kraft getreten ist, sieht im § 14 (3) vor, dass „Angaben zur Patientendosis Teil des radiologischen Befundes sein müssen“. Der VMSÖ hat sich gemeinsam mit der ÖRG und anderen Institutionen dieses Themas angenommen und diesbezügliche Empfehlungen verfasst, die mit dem Bundesministerium für Gesundheit und Frauen akkordiert wurden. Die in diesen Empfehlungen angegeben Dosisangaben sind Dosiswerte, die aus den allermeisten Geräten leicht auslesbar sind und die entsprechenden Einheiten sind die international üblichen Einheiten, die auch für die Angabe von Referenzdosiswerten verwendet werden. Die empfohlenen Dosisangaben halten sich im Übrigen auch weitgehend an die im ELGA-Implementierungsleitfaden angegebenen Dosisangaben. Die geforderte Angabe der Dosiswerte in österreichweit einheitlicher Form erleichtert zudem den Landes-Strahlenschutzbehörden die Überprüfung der Befunde hinsichtlich der Dosisangaben. Eine Angabe der effektiven Dosis im radiologischen Befund ist derzeit aus verschiedenen Gründen nicht gefordert.