Umfrage Teleradiologie – Ergebnisse

Der VMSÖ hat im vergangenen April gemeinsam mit der Österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG) unter den Mitgliedern dieser beiden Fachgesellschaften eine Umfrage zum Stand der Teleradiologie in Österreich durchgeführt. Dies, weil die in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung vorgeschriebenen Einschränkungen (im Wesentlichen nur im Nacht- und Wochenenddienst bzw. zur Traumaversorgung) einerseits nicht überwacht werden, andererseits in der Praxis vielfach der Eindruck entsteht, dass die Anwendung der Teleradiologie mittlerweile über das gesetzlich vorgesehene Maß hinausgeht. Mangels Meldepflicht teleradiologischer Anwendungen gab es über deren Stand aber bisher keinerlei belastbare Zahlen. Diese Umfrage versuchte die Lücke zumindest teilweise zu schließen.
Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist im Mitgliederbereich abrufbar.
Kurz gesagt, die Teleradiologie gehört in Österreich mittlerweile für rund ein Viertel der Krankenanstalten zur Routine, sie wird punktuell auch für andere Zwecke als in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung festgelegt verwendet, die gesetzlich vorgeschriebene eingehende Beratung zwischen der anwendenden Fachkraft (d.h. den befundenden TeleradiologInnen) mit der überweisenden Person hinsichtlich der Rechtfertigung wird in der Praxis oft nicht durchgeführt, und die Untersuchungen werden teils in Ausland zur Befundung gesendet, ungeachtet der sonst sehr strengen Bestimmungen hinsichtlich der Approbation von ÄrztInnen für medizinische Tätigkeiten in Österreich.  Der VMSÖ fordert daher die Einführung konkreterer Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen für die Teleradiologie in Österreich, ähnlich wie dies beispielsweise unlängst in Deutschland mit der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung geschehen ist.