Newsletter Sommer 2020

Liebe Leserin, lieber Leser!

Die sich mittlerweile wieder verschärfende Situation rund um das Coronavirus geht auch an uns nicht spurlos vorüber.
Somit zum ersten Punkt unseres Newsletters...

Verschiebung der VMSÖ-Jahrestagung 2020 (gemeinsam mit dem AK Medizin des Fachverbandes Strahlenschutz) auf 9./10. APRIL 2021

Aufgrund der weiterhin und wiederum angespannten Situation bezüglich Coronavirus haben wir uns dazu entschlossen die Tagung von ihrem ursprünglich vorgesehenen Termin 9./10.10.2020 auf das kommende Frühjahr zu verschieben. Dies in der Hoffnung, dass sich bis dahin die Virus-Situation entspannt hat bzw. die Voraussetzungen für eine zumindest teilweise online gestaltete anrechenbare Fortbildung gegeben sein wird, wofür derzeit die gesetzliche Lage noch nicht geschaffen ist.

Der vorgesehene Programmablauf bleibt unverändert:

Fr. 9.4.:
10:00-12:30: Arbeitssitzung AK Med (für Mitglieder des AK Med kostenfrei)
13:30: Eröffnung
13:35-15:05: Sitzung 1 („Frequently asked questions“ bei Strahlenschutzbeauftragten - D vs.A)
15:35-17:20: Sitzung 2 (Dosisdatenerfassung – was bleiben für Probleme; Dosidateneinheiten)
17:20-17:50: Wissenschaftliche Preisverleihungen
18:00-19:00: Deep Space 8K – Anatomie im 3D-Cinematic Rendering (optional, Kapazität begrenzt)
Ab 19:00 Get together in der Sky-Lounge des AEC

Sa 10.4.:
09:00-11:00: Sitzung 3 (Orientierungshilfe/Zuweisungsleitlinien: A vs. D; Künstliche Intelligenz)
11:30-13:30: Sitzung 4 (Screening – neue Entwicklungen und Auswüchse; Meldung besonderer Vorkommnisse – Nukmed, Radiologie, Kardiologie; D vs. A)
14:30-16:00: Sitzung 5 (Defensivmedizin und Strahlenschutz)
16:00: Ende der Tagung
Ab 16:05 VMSÖ Vollversammlung

Laufend aktualisiertes Programm und Anmeldung

 

Ausschreibung der wissenschaftlichen Preise des VMSÖ

Der VMSÖ-Vorstand hat eine Zusammenlegung des Dr. Franz Holeczke-Preises und des Young Investigator Award zum „Dr.-Franz-Holeczke-Young Investigator Award des VMSÖ“ (kurz: Holeczke-YIA) beschlossen. Die neuen Statuten sind auf der VMSÖ-Webseite veröffentlicht.
Aufgrund der Verschiebung der VMSÖ-Jahrestagung kann der Holeczke-YIA nicht mehr im Jahr 2020 vergeben werden. Die Einreichfrist wird daher bis zum 28.2.2021 verlängert und die Verleihung und Präsentation findet auf der verschobenen Jahrestagung am 9. April 2021 statt.

Statuten und Details zur Einreichung

 

Entwürfe des Strahlenschutzgesetzes, der Allgemeine Strahlenschutzverordnung, der Interventionsverordnung, der Radioaktive Abfälle – Verbringungsverordnung sowie der Radonschutzverordnung

Nach Durchsicht dieser Gesetzes- bzw. Verordnungsvorlagen hat sich der VMSÖ entschlossen, keine Stellungnahme einzubringen, da wir weder kritisierenswerte Materien erkannt haben noch uns Stellungnahmen in diesem Sinne eingegangen sind.

Hingegen hat der VMSÖ eine Stellungnahme zum sehr kurzfristig veröffentlichten Entwurf der Medizinischen Strahlenschutzverordnung eingebracht.

 

Umfrage zur Teleradiologie in Österreich - Ergebnisse

Die Coronavirus-Krise hat nicht nur Telekonferenzen, sondern auch umfassender denn je telemedizinische Anwendungen in unseren Alltag eingebaut. Dies ist u.a. auch im Sinne einer Vereinfachung medizinischer und nichtmedizinischer Prozeduren und einer Minimierung unnötiger Reisetätigkeit sicher begrüßenswert. Nichtsdestotrotz hat die Teleradiologie auch das Potential für negative Entwicklungen, wie z.B. die Senkung der Schwelle für die undifferenzierte Anwendung der Computertomographie. Deshalb hat der VMSÖ im vergangenen April gemeinsam mit der Österreichischen Röntgengesellschaft (ÖRG) unter den Mitgliedern dieser beiden Fachgesellschaften eine Umfrage zum Stand der Teleradiologie in Österreich durchgeführt. Mangels Meldepflicht teleradiologischer Anwendungen gab es über deren Stand in Österreich nämlich bisher keinerlei verlässliche Zahlen. Diese Umfrage versuchte die Lücke zumindest teilweise zu schließen. Eine Zusammenfassung der Ergebnisse ist im Mitgliederbereich abrufbar.

Kurz gesagt, die Teleradiologie gehört in Österreich mittlerweile für rund ein Viertel der Krankenanstalten zur Routine. Sie wird punktuell auch für andere Zwecke, als jene die in der Medizinischen Strahlenschutzverordnung festgelegt wurden, verwendet. Die gesetzlich vorgeschriebene eingehende Beratung zwischen der anwendenden Fachkraft (d.h. den befundenden TeleradiologInnen) mit der überweisenden Person hinsichtlich der Rechtfertigung wird in der Praxis oft nicht durchgeführt. Auch werden die Untersuchungen teilweise in das Ausland zur Befundung gesendet, ungeachtet der sonst sehr strengen Bestimmungen hinsichtlich der Approbation von ÄrztInnen für medizinische Tätigkeiten in Österreich. Der VMSÖ fordert daher die Einführung konkreterer Zulassungs- und Durchführungsbestimmungen für die Teleradiologie in Österreich, ähnlich wie dies beispielsweise unlängst in Deutschland mit der Novellierung des Strahlenschutzgesetzes und der Strahlenschutzverordnung geschehen ist.

 

Weiters interessant

- International Conference on Radiation Safety: Improving Radiation Protection in Practice

IAEA Headquarters Vienna, Austria, 9–13 November 2020
https://www.iaea.org/events/international-conference-on-radiation-safety-2020

 

Herzlichst, Ihr/Ihre

OA Dr. Gerald Pärtan (Präsident des VMSÖ)
OÄ Dr. Elke Dimou (Chefredakteurin)