Newsletter Herbst 2014

Sehr geehrte Leserinnen und Leser, liebe Kolleginnen und Kollegen!

Aufgrund diverser unglücklicher Umstände hat es fast ein Jahr gedauert, dass Sie wieder einen Newsletter der VMSÖ erhalten. 
Mittlerweile haben sich einige durchaus „heiße“ Themen angesammelt, von denen wir hier in Kürze berichten wollen:Read More

Jahrestagung:

Die Jahrestagung des VMSÖ findet heuer in Wien statt, diesmal als zweitägige Veranstaltung im Van Swieten-Saal im Alten AKH in Wien, am Freitag, den 14.11. (ab 15 Uhr) und  Samstag, den 15.11.2014 (bis 15 Uhr).
Die Tagung widmet sich drei Hauptthemen:

- dem oft etwas vernachlässigten Strahlenschutz im OP,
- dem aktuellen Stand der Erkenntnisse über das biologische Strahlenrisiko, im Lichte 2012 und 2013 veröffentlichter großer Kohortenstudien an PatientInnen mit CT-Untersuchungen,  sowie dem neuen UNSCEAR-Report 2013 über das Strahlenrisiko pädiatrischer Strahlenexpositionen
- der Informationstechnologie im Strahlenschutz mit Automatisierung / Rationalisierung von Dosis- und Qualitätsmanagement.

Nutzen Sie den Frühzahlerbonus bis zum 15.10. für die ermäßigte Teilnahmegebühr!

Nachlese zum Europäischen Röntgenkongress (ECR) - Strahlenschutz wird zur „Chefsache“

In den letzten Jahren hat sich – im Gefolge negativer Vorfälle – der Strahlenschutz in den USA zu einem sehr prominenten Thema in der Radiologie entwickelt. Die Image Gently-Kampagne des American College of Radiology (ACR), die Image Wisely-Kampagne der RSNA sowie das amerikaweite, aber auch teilnehmenden Institutionen aus der ganzen Welt offenstehende Dosisregister des ACR sind Beispiele dafür, dass die Amerikaner begonnen haben, an dem zwar einigermaßen konstanten, aber etwas behäbig agierenden Europa vorbeizuziehen. Diesmal aber rückte der ECR den Strahlenschutz in mehrfacher Weise in die vorderste Reihe.
EuroSafe Imaging-Kampagne:
Die Präsentation dieser neuen Kampagne (www.eurosafeimaging.org) der European Society of Radiology (ESR) erfolgte auf der Eröffnungspressekonferenz des diesjährigen ECR. Eine eigene wissenschaftliche Sitzung stellte diese Kampagne im Kontext zu bisherigen Aktivitäten in der USA und Großbritannien sowie zukünftigen Kooperations- und Forschungsprojekten in Europa vor. Der Saal für diese Sitzung war leider viel zu klein gewählt und entsprechend überfüllt - offensichtlich hatte das Organisationskomittee nicht wirklich an die Umsetzung ihrer selbstgesteckten Ziele geglaubt.
Die Hauptziele der EuroSafe-Kampagne sind
-    Angemessenheit radiologischer Untersuchungen zu fördern
-    Untersuchungsdosis innerhalb von Referenzwerten zu halten, sowie
-    Vertiefte Verwendung des ALARA –Prinzips für weitere Dosisreduktionen ohne die klinisch erforderliche Bildqualität zu opfern.
-    Aufbau eines Programmes für die Erstellung europaweiter Referenzdosiswerte für die pädiatrische Radiologie.
Die Kampagne soll auch einer intensivierten Zusammenarbeit von nationalen radiologischen Gesellschaften, Subspezialitäts-Gesellschaften, medizinischen Berufsvertretungen (Ärzte, Medizinphysiker, radiologisch-technisches Personal), internationalen Körperschaften und nicht zuletzt der Industrie dienen.
Qualitätssicherung:
Ein unerlässliches Thema für einen großen radiologischen Kongress wie dem ECR. Allerdings zeigt sich immer wieder, dass der Kreis der InteressentInnen für dieses Thema durchaus begrenzt ist. Diejenigen Akteure, welche hier ihre berufliche Erfüllung gefunden haben und sich auch quantitativ genügend Ressourcen vor allem an geschützter Zeit für ihre Tätigkeit abseits der klinisch-radiologischen Routinetätigkeit schaffen konnten (meist RTs und Medizinphysiker) bleiben von RadiologInnen eher unbeachtet und auf solchen Sitzungen eher unter sich. Sie erzählen jenen, welche sie eigentlich nicht mehr davon zu überzeugen bräuchten, von den Vorteilen klinischer „Audits“. Ungelöst bleibt aber die Frage wie unter wirtschaftlichem und zeitlichen Druck dieser Geist in jene Institutionen weitergetragen werden kann, deren Arbeitskultur noch weiter davon entfernt ist. Hier existiert in Europa eindeutig ein Nordwest-Südost-Gefälle. Österreich sitzt hier etwas zwischen den Stühlen, denn weder ist es in Strahlenschutz und Qualitätssicherung ein Entwicklungsland, welches besondere Aufmerksamkeit und Unterstützung erfährt, noch ein Vorreiter auf diesem Gebiet. 
Dosismonitoring:
Erstmals war eine ganze Sitzung des ECR dem Dosismonitoring radiologischer Untersuchungen gewidmet. Nach wie vor ist es in der radiologischen Praxis üblich, dass die meisten Röntgengeräte flächendeckend mit Dosimetern oder Einrichtungen zur automatischen Berechnung von Untersuchungsdosen (üblicherweise im DICOM-Header) ausgerüstet sind, diese Daten aber meist lediglich für die jeweilige Untersuchung angezeigt und gespeichert werden, nicht aber weiter statistisch analysiert werden können. Auch im Zeitalter der Volldigitalisierung sind qualitätssichernde Aktivitäten allzu oft nur mit Hilfe von Kugelschreiber und Zettel, günstigenfalls noch mit händischem Eintragen abgelesener Werte in Datentabellen möglich. Lange Jahre blieben Pionierprojekte, wie jenes des spanischen Medizinphysikers und Mitglied des ICRP-Komitees Eliseo Vaño oder im Röntgen des SMZ Ost Wien, experimentelle Insellösungen, welche von der Industrie nur halbherzig unterstützt wurden. Mittlerweile hat sich eine ganze Szene von größeren und kleineren Firmen gebildet, die Lösungen für eine Automatisierung der Strahlendosiserfassung und damit verbundener Qualitätssicherung anbieten. So waren auch auf der Industrieausstellung des ECR zahlreiche solche Produkte zu begutachten. Die diesbezügliche ECR-Sitzung zeigte interessante Fragestellungen und Lösungen auf. Noch immer aber ist einer der Knackpunkte die Qualität der eingespeicherten Daten. So ist die richtige Zuordnung von Teildosen radiographischer Untersuchungen an mehreren Körperregionen gleichzeitig noch immer eine Herausforderung.

Richtlinie 2013/59/Euratom vom 5. Dezember 2013:

Diese Richtlinie ersetzt und aktualisiert gleichzeitig fünf Strahlenschutz-Einzelnormen, und zwar die Richtlinien 89/618 (Strahlenschutz der Öffentlichkeit bei Notfällen), 90/641(Strahlenschutz Externer Arbeitskräfte), 96/29 (grundlegenden Sicherheitsnormen für Arbeitskräfte und Bevölkerung), 97/43 (Medizinischer Strahlenschutz) und 2003/122 (Kontrolle hoch radioaktiver umschlossener und herrenloser Strahlenquellen). Diese EU-Richtlinie, die bindend in den EU-Mitgliedsländern umzusetzen ist, wird in ihren Konsequenzen mittelfristig für den medizinischen Strahlenschutz durchaus bedeutende Änderungen bringen.
Aufgrund der in dieser Norm hervorgehobenen Tatsache, dass im medizinischen Bereich bedeutende wissenschaftliche und technische Entwicklungen zu einer merklich höheren Exposition der Patienten geführt haben, werden diverse Handlungsfelder konkretisiert und teils auch verschärft.

Hier einige Beispiele:

- Rechtfertigung der medizinischen Exposition, einschließlich der Exposition asymptomatischer Personen. Vorgeschrieben wird die Hinzuziehung von Leitlinien der entsprechenden medizinisch- wissenschaftlichen Gesellschaften und der zuständigen Behörde.
- Nicht zum ersten Mal wird hier in einer EURATOM-Richtlinie betont, dass die überweisende Person und die anwendende Fachkraft gemeinsam am Rechtfertigungsprozess für einzelne medizinische Expositionen beteiligt sind.
- Für Überweisungsleitlinien für die medizinische Bildgebung wird die Aufnahme entsprechender Strahlendosen vorgeschrieben.
- Für Geräte in der Interventionellen Radiologie und die CT wird die Anzeige der relevanten Parameter für die Ermittlung der Patientendosis sofort, die Dosisanzeige während und nach der Untersuchung sowie die Übertragung dieser Informationen  in den Befundbericht spätestens ab 6.2.2018 vorgeschrieben.
- Ausbildung, Unterweisung und Fortbildung der anwendenden Fachkräfte und beteiligter Personen. Hier wird die konkrete Festlegung geeigneter Lehrpläne, Weiter- und Fortbildungsmöglichkeiten vorgeschrieben. Für Österreich wird dies wohl die erstmalige Einführung einer verpflichtenden Fachkunde für alle StrahlenanwenderInnen bringen.
- Verschärft werden auch die Anforderungen an die Information der Patienten und helfenden Personen. 
- Der Grenzwert der Organ-Äquivalentdosis für die Augenlinse wird deutlichauf nunmehr 20 mSv in einem einzelnen Jahr oder 100 mSv in einem Fünfjahreszeitraum, herabgesetzt, wobei der Dosiswert für ein einzelnes Jahr 50 mSv nicht überschreiten darf.

Mit gewisser Spannung dürfen wir erwarten, wie diese Vorschreibungen konkret in der österreichischen Strahlenschutzgesetzgebung eingebunden wird.

VMSÖ-Vollversammlung:

findet im Anschluss an die Jahrestagung am 15.11. in Wien statt. Die Einladung mit der Tagesordnung ist an alle Mitglieder schriftlich ergangen. Wichtiger Punkt wird – u.a. nach der bedauerlichen Rücklegung der Präsidentschaft von Martin Uffmann -  die Neuwahl des Präsidiums sein. Den Statuten entsprechend müssen Anträge zur Vollversammlung mindestens eine Woche vor dem Termin schriftlich beim Vorstand eingereicht werden. Über die Ergebnisse werden wir auf unserer Internetseite und im nächsten, noch vor Weihnachten erscheinenden, Newsletter berichten.

Mit besten Grüßen,

OA Dr. Gerald Pärtan (Vizepräsident des VMSÖ)
OÄ Dr. Elke DIMOU (Chefredakteurin)
RT Martina DÜNKELMEYER  (Schriftführer)