Dr.-Franz-Holeczke-Preis

Richtlinien für die Verleihung des Dr.-Franz-Holeczke-Preises

§ 1 | Der Dr.-Franz-Holeczke-Preis wird durch den Verband für Medizinischen Strahlenschutz (VMSÖ) an junge WissenschafterInnen verliehen, die sich durch besondere wissenschaftliche Leistungen auf dem Gebiet des Strahlenschutzes in der Medizin verdient gemacht haben.

§ 2 | Der Preis kann vergeben werden für: 
2.1 abgeschlossene Arbeiten (approbierte Dissertationen und Diplomarbeiten, referierte Originalarbeiten) 
2.2 noch nicht abgeschlossene Arbeiten (Dissertationen und Diplomarbeiten), für die ein aussagekräftiger Statusbericht Bericht vorgelegt werden kann 
2.3 als Zusatzförderung von Forschungsprojekten, die auch aus anderen Mitteln gefördert werden

§ 3 | Die Arbeiten sollen erwarten lassen, dass ein relevanter Beitrag zur Weiterentwicklung des Medizinischen Strahlenschutzes geleistet wird.

§ 4 | Die Einreichung von aussagekräftigen Unterlagen kann durch die Kandidaten oder durch ein Mitglied des Vergabegremiums erfolgen.

§ 5 | Die Bewerbung muss ein Anschreiben, einen Lebenslauf und die Arbeit enthalten. Andere Informationen wie Stellungnahmen oder Publikationslisten können angeschlossen werden. Im Fall von 2.2 ist eine Stellungnahme des Betreuers beizufügen.

§ 6 | BewerberInnen dürfen bis zum 31.12. des jeweiligen Vergabejahres das 45. Lebensjahr nicht überschritten haben.

§ 7 | Die Höhe des Preises ist mit 2.500 € festgesetzt.

§ 8 | Der Preis wird in Intervallen von zwei Jahren vergeben.

§ 9 | Der Preis wird in festlichem Rahmen bei der jeweiligen Jahrestagung des VMSÖ verliehen. Die Preisträgerin bzw. der Preisträger hält dabei eine Kurzpräsentation der durch den Preis ausgezeichneten Arbeit.

§ 10 | Das Vergabegremium ist entscheidungsbefugt und besteht aus drei Mitgliedern des Vorstandes. Dem Vergabegremium obliegt die Beurteilung der formalen und sachlichen Förderungswürdigkeit. Das Gremium kann die Verleihung aussetzen, den Preis teilen oder das Preisgeld von bis zu zwei Intervallen (5000 €) zusammenlegen. Das Ergebnis ist zu protokollieren und dem Vorstand zu berichten.

§ 11 | Einreichungen für den Preis sind grundsätzlich laufend möglich und erwünscht. Dabei wird im Jahr der vorgesehenen Preisvergabe rechtzeitig eine Einreichfrist bekanntgegeben, welche im Allgemeinen vier Wochen vor der Preisverleihung endet. Für die darauf folgende nächste Einreichungsperiode müssen Arbeiten neu eingereicht werden.

Ende der Einreichfrist 2018: 15.9.2019

§ 12 | Die Arbeiten sind in elektronischer Form (vorzugsweise als pdf-Datei) einzureichen

An Univ.-Prof iR. Dr. Manfred Tschurlovits e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
CC bitte an
Sekretariat des VMSÖ: Frau Bettina Pugl, e-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Betreff: Holeczke-Preis
c/o Wr. Medizinische Akademie, Alser Straße 4, 1090 Wien,
Tel: +43/1/405 13 83-37