Kursanmeldung
Arzt und medizinisches Personal als Strahlenanwender sind unter anderem Mittelspersonen zur Bevölkerung; im Hinblick auf die sich daraus ergebende Informationspflicht ist daher Wissen über die Wirkungen ionisierender Strahlen angebracht.
Das Programm der Kurse ist durch die Strahlenschutzverordnung vorgegeben mit dem Ziel, zwischen dem potentiellen Nutzen und möglichen schädlichen Effekten abwägen zu lernen. Spezielles Schwerpunktthema ist die Diskussion der neuen EU-Richtlinien.
Die Zielgruppe zur Absolvierung der Kurse zum Strahlenschutzbeauftragten ist durch die Allgemeine Strahlenschutzverordnung (2006) definiert:
§ 41. (1) Die für den Umgang mit Strahlenquellen in der Human-, Zahn- oder Veterinärmedizin zu bestellenden Strahlenschutzbeauftragten oder weiteren mit der Wahrnehmung des Strahlenschutzes zu
betrauenden Personen haben nachzuweisen:
1. den erfolgreichen Abschluss
a) einer Universitätsausbildung human-, zahn- oder veterinärmedizinischer Richtung oder
b) einer Ausbildung einschlägiger naturwissenschaftlicher oder technischer Richtung an einer
Universität, Fachhochschule oder berufsbildenden höheren Schule oder
c) einer Ausbildung im radiologisch-technischen Dienst gemäß dem Bundesgesetz über die
Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste (MTD-Gesetz), BGBl.
Nr. 460/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 70/2005,
und
2. den erfolgreichen Abschluss einer Strahlenschutzausbildung gemäß Anlage 8.

